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20.04.2010

Die BIK unterstützt das Bürgerbegehren „Sanftlwiese“

Am 14.4. fand unser gemeinsam mit der FBK veranstalteter Abend zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 ( inklusive „Sanftlwiese“ ) unter verständlicherweise großer Aufmerksamkeit der Lokalpresse statt. Den Artikel des Starnberger Merkur finden Sie hier.

Der Erfolg dieser Veranstaltung reflektiert das Interesse, das weite Teile der Bevölkerung für innerörtliche Bebauung hegen und das Bedürfnis der Bürger, sich an wichtigen Planungen der Gemeinde zu beteiligen. Von ebendiesen Bürgern wurde deshalb am selben Abend noch ein weiteres Bürgerbegehren - diesmal gegen die geplanten Änderungen im Bebauungsplan „Sanftlwiese“ - initiiert, mit dem das laufende Verfahren gestoppt werden soll.

Die BIK unterstützt dieses Bürgerbegehren:

Die angestrebte Bebauung des letzten großen Grundstückes im innerörtlichen Bereich von Krailling, der „Sanftlwiese“ muss zu Recht als für den ganzen Ort bedeutsam angesehen werden:
Mit dieser innerörtlichen Bebauung entscheidet sich, wie Krailling sich in Zukunft definieren will.
Wir vermissen in erster Linie das Angebot an alle Bürger, sich in der Planungsphase einzubringen, wie es in unseren Nachbargemeinden bei derartig großen Projekten ganz selbstverständlich ist. Die zwei Anhörungen der vom Bebauungsplan betroffenen Anlieger waren ungeeignet, um den Bürgerwillen darzustellen, zumal viele dort vorgebrachten Einwendungen mit der Begründung, es handele sich um wirtschaftliche Eigeninteressen der Anwohner, unter den Tisch gekehrt wurden.

Es stellt sich hier die Frage: Sind Projekte wie die Bebauung der Maibaumwiese mit einem zweistöckigen Wohn- und Geschäftshaus ( + Dachgeschoss, das mit dem Schweizer Holzgerüst nicht dargestellt wurde ) und eine dreistöckige Bebauung ( ebenfalls + Dachgeschoss ) auf der „Sanftlwiese“ mit dem Gartenstadtcharakter vereinbar , der den Charme und die Attraktivität unseres Ortes ausmachen?

Der Bedarf an erschwinglichem Wohnraum in Krailling ist unbestritten und auch die Möglichkeit für seniorengerechtes, Barriere freies Wohnen werden angesichts der demographischen Entwicklung in Zukunft immer wichtiger. Dass es hier intelligente, architektonisch ansprechende und funktionelle Lösungen gibt, die für den Ort ein Gewinn sind, zeigen Beispiele aus anderen Gemeinden. Solche Lösungen zu entwickeln, dafür braucht es allerdings mehr Einfallsreichtum, als der vorliegende Bebauungsplanentwurf beweist. Die vorliegende Planung wird dem Charakter des Ortes und den Bedürfnissen seiner Bewohner offensichtlich nicht gerecht.

Das Argument, die „Sanftlwiese“ sei Privateigentum und Gemeinde bzw. Bürger dürften sich hier nicht einmischen, zählt aus folgenden Gründen nicht:

- Für das Grundstück existiert ein gültiger Bebauungsplan mit einer erlaubten Geschossflächenzahl ( GFZ = erlaubte Baudichte von 0,29 ) und für Doppelhäuser vorgesehenen Bauräumen. Die Familie Sanftl möchte die Baudichte und damit den Wert des Grundstückes jetzt erhöhen ( zuletzt angedachte 0,49 GFZ ). Die Entscheidung über eine solche fundamentale Änderung und den damit verbundenen Wertzuwachs liegt bei der Gemeinde, und damit bei den Bewohnern Kraillings.

- Die Gemeinde hat die Planungshoheit und das Recht, sich in einem städtebaulichen Vertrag Gegenleistungen zu sichern für den Wertzugewinn, denn mit solchen Erhöhungen der Baudichte sind für sie auch erhebliche infrastrukturelle Belastungen verbunden – nicht zuletzt was den Verkehr angeht. Ein solcher Vertrag wurde aber nicht geschlossen - im Gegenteil: Die Gemeinde übernimmt sogar die gesamten Kosten des Verfahrens für den Eigentümer. Bisher gibt es als Gegenleistung lediglich einen Fußgängerweg durch das Areal, von dem fraglich ist, ob er von außerhalb der dieses Quartiers überhaupt angenommen wird. Stattdessen wird die Ludwigstrasse - so wie es momentan aussieht -mit dem gesamten Zusatzverkehr für ca. 40 Wohneinheiten belastet.

- Die im bisherigen Bebauungsplan festgelegte kirchliche Nutzung auf einem großen Teil des Grundstückes wurde ersatzlos gestrichen. Eine von der „Opposition“ im Gemeinderat geforderte soziale Nutzung an dieser Stelle konnte diese nicht durchsetzen: alles Geschenke an die Eigentümer ohne erkennbaren Gewinn für die Gemeinde/ Bürger.

Weite Teile des Gemeinderats fühlen sich vom Vorgehen der Verwaltung in diesem Verfahren schlichtweg getäuscht und überrumpelt. Am wurde nach Vorarbeit in einem Arbeitskreis, der keine kommunalrechtliche Verbindlichkeit hat und lediglich einen Vorschlag auf der Basis von Herrn Gollwitzers Planungen machte, beschlossen, diesen Rohentwurf zur Grundlage einer Bebauungsplanänderung zu machen ( Aufstellungsbeschluss).

Den dann im Handumdrehen ausgelegten Änderungsentwurf hat der Gemeinderat erst gleichzeitig mit der Auslegung , also mit allen übrigen Bürgern, zu sehen bekommen! Wichtige Details, wie die ausschließliche Verkehrserschließung über die Ludwigstrasse und die Umwidmung des gesamten Areals von reinem in allgemeines Wohngebiet waren dem Gemeinderat bis dahin nicht bekannt.
Am 02.03.2010 forderte das mehrheitliche Votum der Bürgerversammlung ( wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung), dass der Bebauungsplan Entwurf im Gemeinderat zu den Forderungen nochmals zu behandeln sei , die jetzt Inhalt des Bürgerbegehrens sind: - nur zweigeschossige Bebauung - GFZ bis maximal 0,39 - hauptsächliche Verkehrserschließung über die Margaretenstraße

Der Runde Tisch, der am 23.3. im Gemeinderat mit 11:7 beschlossen wurde, kann die Behandlung im GR binnen 3- Monatsfrist nicht ersetzen, zumal er wegen Beteiligung der Familie Sanftl nicht öffentlich abgehalten wird und die Zusammensetzung von der Bürgermeisterin bestimmt wurde. Gleichzeitig lässt die Bürgermeisterin das Verfahren weiterlaufen mit der Auslegung eines Planes, den die Bürgerversammlung schon für inakzeptabel und überarbeitungsbedürftig qualifiziert hat.
Aus all diesen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Gründen und wegen der offensichtlichen Missachtung des Bürgerwillens durch die Gemeinde ( nicht den Gemeinderat ) unterstützt die BIK das am 14.4.2010 gestartete Bürgerbegehren!

Links

wuermtal-gegen-fluglaerm

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kein-suedring.de